Erleichterte Einbürgerung – in der Praxis doch nicht so leicht

A. SchmidFamilienrecht1 year ago453 Views

Drei Jahre nach dem Volks-Ja zur erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation zeigen sich in der Praxis Stolpersteine. Anpassungen am Verfahren sind nötig.

 

Hintergrund

2017 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten mit 60 % Zustimmung für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation. Ziel: Junge Menschen, die in der Schweiz geboren sind, bestens integriert und sprachlich fit, sollen einfacher die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten.

 

Fallbeispiel

Enes Turan, 28 Jahre, in der Schweiz geboren, fühlt sich als Schweizer. Sein Grossvater kam 1970 aus der Türkei in die Schweiz, sein Vater absolvierte hier Schule und Berufsausbildung. Enes und seine Geschwister fallen unter die Übergangsregelung für 26–35-Jährige und reichten das Gesuch um erleichterte Einbürgerung ein.

 

Kriterien für die erleichterte Einbürgerung

  1. Mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren oder mit Aufenthaltsrecht.

  2. Mindestens ein Elternteil mit Niederlassungsbewilligung, mind. 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz und mind. 5 Jahre obligatorische Schulzeit.

  3. Antragsteller: Niederlassungsbewilligung, in der Schweiz geboren, mind. 5 Jahre obligatorische Schule besucht.

  4. Erfolgreiche Integration (Sprache, Arbeit oder Ausbildung), Einhaltung der Gesetze und keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren (oder Rückzahlung erfolgt).

Stolperstein: Nachweis der Schulzeit

  • Die Dokumentation der Schulzeit der Eltern ist oft schwer nachweisbar, insbesondere bei Übergangsregelungen in den 1970er-Jahren.

  • Enes Turan konnte die erforderlichen Unterlagen erst nach intensiver Suche, Übersetzungen und Archivdurchforstungen zusammentragen.

  • Viele andere Bewerberinnen und Bewerber haben ähnliche Schwierigkeiten.

Kritik und Empfehlungen

  • Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) kritisierte, dass die Nachweisregel nicht der historischen Realität entspricht, da viele Eltern der dritten Generation als Jugendliche nachgeholt oder beruflich ausgebildet wurden.

  • Empfehlung: Auch Berufsbildung der Eltern als Nachweis der Integration anerkennen und das Gesetz entsprechend anpassen.

Aktuelle Lage

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wendet das bestehende Recht an und sieht die Verfahren als praxistauglich.

  • 2019 stieg die Anzahl abgeschlossener Einbürgerungen der dritten Generation deutlich auf rund 800 Fälle.

  • Politische Interpellationen von Ada Marra (SP) und Kurt Fluri (FDP) fordern Klarstellungen und Erleichterungen bei der Nachweisführung, ohne eine Verfassungsänderung.

Fazit: Obwohl die erleichterte Einbürgerung gesetzlich vorgesehen ist, erweist sich die Umsetzung in der Praxis oft als kompliziert. Vor allem der Nachweis der Schulzeit der Eltern ist eine grosse Hürde für viele Bewerberinnen und Bewerber.

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