Vermächtnisse können Unsicherheit und Streit auslösen. Drei Tipps, wie Sie Probleme vermeiden:
1. Quoten statt Summen festlegen
Wer mehreren Personen Geld vermachen möchte, sollte Quoten (Prozentsätze) statt fester Beträge bestimmen.
Vorteil: Es spielt keine Rolle, wie hoch das Vermögen zum Todeszeitpunkt ist.
Pflichtteile der Kinder oder des überlebenden Ehepartners bleiben geschützt (Pflichtteil = die Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
Beispiel: Witwer mit zwei Kindern hat 50 % Pflichtteil für die Kinder. Die übrigen 50 % stehen für Vermächtnisse zur Verfügung.
2. Vermächtnis vs. Erbe
Erben übernehmen Aktiven und Passiven automatisch (Universalsukzession). Sie können das Erbe innerhalb von drei Monaten annehmen oder ausschlagen.
Vermächtnisnehmer sind nicht Erben: Sie haften nicht für Schulden, können aber auch nicht über die Nachlassaufteilung mitbestimmen.
Anspruch: Sie erhalten das Vermächtnis (Geld, Gegenstände oder Rechte), sobald die Erben es ausrichten.
3. Vermächtnis einfordern
Mahnen Sie die Erben, wenn das Vermächtnis nicht ausgezahlt wird; ab Verzug können fünf Prozent Zins verlangt werden.
Ist die Zahlung weiterhin ausstehend, können Sie die Betreibung einleiten (Testamentseröffnung dient als Rechtsöffnungstitel).
Bei Quotenvermächtnissen muss der endgültige Betrag nach Nachlassabwicklung ermittelt werden.
Alternativ können Sie Ihre Forderung per Vermächtnisklage durchsetzen (Verjährung nach zehn Jahren). Ein Abwehren durch die Erben ist nur möglich, wenn der Nachlass nicht ausreicht oder Pflichtteile verletzt werden.