Missbrauch von Bildern im Internet: Was tun bei Deepfakes?

Unbekannte haben im Namen einer Bernerin eine Porno-Website erstellt. Dank des Eingreifens des Beobachters konnte die Seite offline genommen werden. Doch was sollten Betroffene tun, wenn sie Opfer eines Deepfakes werden?

 

Fallbeispiel:
Nina Meier, 22, aus Bern, arbeitet als Landschaftsgärtnerin und nebenbei als Model für einen Unterwäschehersteller. Regelmässig postet sie Fotos von sich auf Instagram. Ende November wurde sie Opfer eines digitalen Identitätsdiebstahls, eines sogenannten Deepfakes.

Unbekannte legten unter ihrem Namen ein neues Instagram-Profil an und luden dort dieselben Fotos hoch, die Meyer auf ihrem eigenen Profil teilt. Zusätzlich verlinkten die Täter auf eine Fansly-Seite, eine Online-Community, auf der man gegen Bezahlung angebliche Nackt- oder Pornoaufnahmen sieht. Auch diese Seite wurde in Meyers Namen erstellt und verwendete ihre Instagram-Fotos auf der Startseite.

 

Reaktion der Betroffenen:
Jana Meyer machte deutlich, dass sie selbst niemals Nacktbilder oder Sexvideos veröffentlichen würde. Die Situation war für sie stark belastend, da sie unter anderem befürchtete, dass die Eltern ihrer Schützlinge ihre Kinder nicht mehr zum Training schicken würden. Sie erstattete Anzeige wegen Identitätsdiebstahls bei der Polizei und forderte von Instagram und dem Betreiber der Fansly-Website die Löschung der Inhalte.

Auf Instagram wurden zwar Meyers Fotos entfernt, das Fake-Profil bestand jedoch weiter. Auf Fansly passierte zunächst nichts – bis der Beobachter recherchierte. Nach einer Medienanfrage an die spezialisierte Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich wurde die Seite bei den Betreibern gesperrt.

 

Schwierigkeiten bei ausländischen Anbietern:
Bei gefälschten Websites ist es oft schwierig, diese selbst zu entfernen. Trägt die Seite die Schweizer Domain «.ch», können Strafverfolgungsbehörden sie bei der Domain-Registrierungsstelle Switch löschen lassen. Bei ausländischen Seiten bleibt meist nur die Möglichkeit, eine Sperrung anzufragen.

 

Empfehlungen für Deepfake-Opfer:

  • Melden Sie sich direkt bei den Seitenbetreibern und verlangen Sie die Löschung der Inhalte.

  • Wenn dies nicht funktioniert, können Sie den Fall der Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich melden, unabhängig vom Wohnkanton.

  • Bereits erstattete Anzeigen im Wohnkanton werden von der Zürcher Polizei mit der zuständigen Dienststelle koordiniert.

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