Die Niederlassungsbewilligung C bietet fast dieselben Rechte wie das Schweizer Bürgerrecht. Viele fühlen sich damit sicher – doch der Status kann schneller erlöschen, als man denkt.
Viele Personen mit C-Bewilligung sind in der Schweiz geboren oder leben bereits seit Jahrzehnten hier. Sie sprechen oft fliessend Schweizerdeutsch und betrachten die Schweiz als ihre Heimat. Wer jedoch für längere Zeit ins Ausland geht, etwa für einen Sprachaufenthalt oder eine Arbeitsstelle, riskiert, nach sechs Monaten das Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu verlieren.
Spätestens in einer solchen Situation stellen sich viele die Frage, warum sie sich nicht schon früher einbürgern liessen. Häufige Gründe gegen die Einbürgerung sind angebliche hohe Kosten, komplizierte Abläufe oder lange Wartezeiten. Doch das ist überholt: Heute dürfen die Behörden nur den tatsächlichen Aufwand verrechnen – das Einkommen der Gesuchsteller spielt dabei keine Rolle mehr.
Praktischer Tipp Wer ins Ausland geht, sollte rechtzeitig beim kantonalen Migrationsamt ein Gesuch stellen, um die C-Bewilligung zu verlängern. Sie kann so bis zu vier Jahre aufrechterhalten werden. Damit lassen sich unnötiger Aufwand, Kosten und Ärger vermeiden.