Der Pflichtteil bezeichnet den gesetzlich garantierten Anteil am Nachlass, auf den bestimmte nahe Angehörige Anspruch haben. Über diesen Teil kann die Erblasserin oder der Erblasser nicht frei verfügen. Damit wird sichergestellt, dass die nächsten Familienmitglieder einen Mindestanspruch am Erbe behalten.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 gelten neue Regeln: Der Pflichtteil der Kinder wurde reduziert, jener der Eltern ganz abgeschafft. Dadurch haben Erblasserinnen und Erblasser mehr Gestaltungsspielraum, was den heutigen vielfältigen Familienkonstellationen besser entspricht. Anspruch auf einen Pflichtteil haben weiterhin die Nachkommen sowie der überlebende Ehegatte oder die überlebende Ehegattin. Bis Ende 2022 hatten auch die Eltern einen Pflichtteilsanspruch, sofern keine Kinder vorhanden waren. In der Schweiz wird der Pflichtteil stets als Bruchteil des gesetzlichen Erbteils der jeweiligen Person berechnet.
Pflichtteilsregelungen existieren nicht in allen Ländern, sind aber in vielen europäischen Rechtssystemen fest verankert. Ursprünglich gehen sie auf das Römische Recht zurück, das für Kinder einen Pflichtteil von einem Viertel vorsah. Die Höhe der Pflichtteile unterliegt jedoch dem gesellschaftlichen Wandel und verändert sich immer wieder. Unterschiede gibt es nicht nur zwischen verschiedenen Staaten, auch innerhalb eines Landes wird das Pflichtteilsrecht regelmässig angepasst. So wurde in der Schweiz bereits 1988 der Pflichtteilsanspruch von Geschwistern abgeschafft.