Ab dem 1. Juli 2023 verschärft der Staat die Strafverfolgung bei Gewaltdelikten, insbesondere wenn sie im Rahmen einer Gruppe begangen werden.
Strafrahmen und Mindeststrafen Das Strafgesetzbuch legt für jede Straftat einen Strafrahmen fest, der die mildeste und die strengste Strafe bestimmt. Das Parlament hat nun verschiedene Strafen angepasst und neue Mindeststrafen eingeführt, um die Bestrafung von Gewalttätern zu verschärfen.
Was sich ändert
Wer eine andere Person schwer verletzt, erhält neu mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe (zuvor sechs Monate).
Teil einer Gruppe zu sein, die gegenüber Behördenmitgliedern handgreiflich wird, zieht künftig mindestens drei Monate Freiheitsstrafe nach sich. Beispielsweise kann ein Fußballfan, der zusammen mit anderen die Polizei angreift, für drei Monate oder länger inhaftiert werden.
Bei gemeinschaftlicher Sachbeschädigung steigt die niedrigste Geldstrafe von 30 auf 90 Tagessätze.
Auch im Sexualstrafrecht sollen die Strafrahmen angepasst werden; die Details werden noch diskutiert.
Freiheitsstrafe bedeutet nicht automatisch Gefängnis Gerichte haben Spielraum bei der Auslegung der Strafe. Freiheitsstrafen können bedingt, teilbedingt oder unbedingt verhängt werden. Bei bedingten Strafen bleibt der Täter auf freiem Fuß, solange er während der Probezeit keine neue Straftat begeht. Bedingte Strafen sind sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne Haft keine weiteren Straftaten begehen wird.
Kontroverse um Mindeststrafen Mindeststrafen legen ein unteres Limit für die Strafe fest, an das sich Richter halten müssen. Juristen kritisieren, dass Gerichte flexibler bei der Strafbemessung sein sollten und weder an Unter- noch Obergrenzen gebunden sein müssten. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement betont, dass den Gerichten weiterhin genügend Spielraum für sachgerechte Entscheidungen verbleibt.