Stockwerkeigentum ist eine weit verbreitete Form des Wohnungseigentums in der Schweiz. Viele Käufer entscheiden sich für diese Eigentumsform, um eine Wohnung zu erwerben und trotzdem Teil einer Gemeinschaft zu bleiben. Doch häufig stellt sich die Frage: Welche Rechte habe ich als Stockwerkeigentümer?
Sonderrecht: Die eigene Wohnung
Jeder Eigentümer hat das exklusive Recht, seine Wohnung selbst zu nutzen und darüber zu verfügen. Dieses sogenannte Sonderrecht umfasst:
- die Innenräume der Wohnung,
- bauliche Veränderungen innerhalb der eigenen Einheit, solange keine gemeinschaftlichen Teile betroffen sind,
- das Recht, die Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen.
Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Teile
Neben dem Sonderrecht bestehen Mitbenutzungsrechte an gemeinschaftlichen Bereichen wie:
- Treppenhäuser, Eingänge und Flure,
- Dach, Fassade und tragende Bauteile,
- Gartenflächen, Parkplätze oder Kelleranlagen, sofern sie gemeinschaftlich genutzt werden.
Wie diese Flächen genutzt werden dürfen, ist oft in der Hausordnung oder im Reglement geregelt.
Mitspracherecht in der Gemeinschaft
Stockwerkeigentümer bilden eine Gemeinschaft und haben das Recht, an der Versammlung der Eigentümer teilzunehmen und mitzubestimmen. Hier werden wichtige Fragen wie Renovationen, Unterhaltskosten oder die Hausordnung beschlossen. Jeder Eigentümer verfügt über Stimmrechte, die sich nach seinem Anteil am Gebäude richten.
Pflichten im Stockwerkeigentum
Neben den Rechten bestehen auch Pflichten. Dazu gehören:
- die Beteiligung an den Unterhaltskosten für gemeinschaftliche Teile,
- die Einhaltung der Hausordnung,
- die Rücksichtnahme auf andere Eigentümer.
Fazit
Stockwerkeigentum bietet viele Rechte – vom exklusiven Gebrauch der eigenen Wohnung bis zur Mitbestimmung in der Gemeinschaft. Gleichzeitig bringt es Pflichten mit sich, die das Zusammenleben regeln.
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„In unserer Eigentümergemeinschaft gab es Streit wegen der Nutzung des Gartens. Über LAWGO.online habe ich erfahren, welche Rechte und Pflichten ich tatsächlich habe – und wie solche Konflikte gelöst werden können.“