Krankgeschrieben – was bedeutet das?
Krankheiten oder Unfälle verursachen nicht nur körperliche Beschwerden, sondern oft auch Probleme am Arbeitsplatz. Angestellte sollten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Kurze Absenzen
Bei kurzen Krankheitszeiten, etwa wegen einer Erkältung oder Grippe, entstehen meist keine Schwierigkeiten. Solche Absenzen lassen sich leicht überbrücken, und Arbeitgeber zeigen normalerweise Verständnis.
Längere Arbeitsunfähigkeit
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, häufiger vorkommt oder sogar eine dauernde Einschränkung droht, sorgen sich Betroffene oft um ihre Existenz.
Arztzeugnis
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Ab wann erforderlich? Gesetzlich gibt es keine Regelung. Im Arbeitsvertrag oder Personalreglement ist meist festgelegt, wann ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss – häufig ab dem dritten Tag der Abwesenheit.
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Früher wieder arbeiten? Wer sich trotz Krankschreibung gesund fühlt, muss erst mit der Ärztin Rücksprache halten. Eigenmächtiges Arbeiten kann Versicherungsleistungen gefährden, da die Genesung beeinträchtigt werden könnte. Auch der Arbeitgeber muss sich an das Zeugnis halten.
Überstunden
Wer trotz Teilkrankheit mehr arbeitet als erlaubt, hat keinen Anspruch auf Überstundenentschädigung, da diese nur für Arbeiten über das vertragliche Pensum hinaus gelten.
Diagnose und Arztgeheimnis
Die genaue Diagnose muss nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden. Ein Arztzeugnis enthält Angaben zu Beginn, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit sowie die Art (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft).
Vertrauensarzt
Zweifelt der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit, kann er auf eigene Kosten einen Vertrauensarzt einschalten. Dieser bestätigt nur die Arbeitsunfähigkeit, ohne Diagnose oder Details weiterzugeben.
Kontrollen durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig kontrollieren oder unangemeldet vorbeikommen. Krankgeschriebene sollen sich erholen, und das Arztzeugnis regelt, welche Arbeiten erlaubt sind.
Lohnfortzahlung
Der Arbeitgeber zahlt während einer bestimmten Dauer – abhängig von der Anstellungsdauer – den Lohn weiter. Zusätzlich können Krankentaggeldversicherungen 80 bis 100 Prozent des Lohnausfalls übernehmen, meist nach einer Wartefrist von 30 Tagen.
Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmer sind obligatorisch gegen Unfälle versichert. Teilzeitangestellte unter acht Wochenstunden sind nur gegen Berufsunfälle gedeckt. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des Lohnausfalls und wird anteilig bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Ferien während Krankheit
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Ferienuntauglichkeit. Ist die Person reisefähig und erholungsfähig, werden Ferien als solche angerechnet. Versicherer verlangen eventuell ein Gesuch vor Auslandsreisen, um den Krankentaggeldanspruch nicht zu gefährden.
Arbeitsunfähigkeit und Nebenbeschäftigungen
Das Arztzeugnis bezieht sich auf die konkrete Arbeit beim Arbeitgeber. Andere Tätigkeiten in der Freizeit können erlaubt sein, sofern sie die Genesung nicht beeinträchtigen.
Kündigungsschutz
Während der Arbeitsunfähigkeit besteht eine Sperrfrist gegen Kündigung:
Eine Kündigung während dieser Frist ist ungültig. Endet die Sperrfrist oder kehrt der Arbeitnehmer zur vollen Arbeitsfähigkeit zurück, ist eine Kündigung möglich.
Kündigungsfrist bei eigener Kündigung
Wer selbst kündigt, muss die Kündigungsfrist trotz Krankheit nicht verlängern.
Mitwirkungspflicht
Versicherungen benötigen Vollmachten, um medizinische Unterlagen einzusehen. Einzelvollmachten sind möglich, um Transparenz zu wahren und Datenschutz zu gewährleisten.
Krankentaggeldversicherung bei Kündigung
Endet die Anstellung während Krankheit, kann der Taggeldanspruch in eine Einzelversicherung überführt werden. Prämien müssen dann selbst getragen werden.
Früherfassung bei drohender Invalidität
Wer länger als 30 Tage arbeitsunfähig ist, sollte sich bei der IV-Stelle zur Früherfassung anmelden. Ziel ist die Abklärung von Wiedereingliederungsmöglichkeiten oder die Beantragung einer IV-Rente.
Überbrückung bis zur IV-Rente
Während der Wartezeit kann bei mindestens 20 Prozent Arbeitsfähigkeit die Arbeitslosenversicherung unterstützen. Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit sind Sozialhilfeleistungen möglich.