Erbrecht in der Schweiz – Wer erbt was ohne Testament?
Nicht jeder Mensch hinterlässt ein Testament. In solchen Fällen gilt in der Schweiz die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Doch viele stellen sich die Frage: Wer erbt eigentlich was, wenn es kein Testament gibt?
Grundprinzip der gesetzlichen Erbfolge
Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und nahe Verwandte haben Vorrang. Wer wie viel erbt, hängt davon ab, welche Angehörigen beim Tod des Erblassers noch leben.
Ehepartner und Kinder
Hinterlässt eine Person einen Ehepartner und Kinder, teilen sich diese den Nachlass.
- Der Ehepartner erhält einen festen Anteil.
- Die Kinder teilen sich den restlichen Teil zu gleichen Teilen.
Kinder, aber kein Ehepartner
Gibt es keinen Ehepartner, so erben die Kinder alles zu gleichen Teilen. Enkelkinder treten an die Stelle ihrer verstorbenen Elternteile.
Ehepartner, aber keine Kinder
Hat der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehepartner zusammen mit den Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Leben keine nahen Verwandten mehr, geht das gesamte Erbe an den Ehepartner.
Keine direkten Angehörigen
Wenn keine Kinder, kein Ehepartner und keine Eltern oder Geschwister mehr leben, erben entferntere Verwandte. Gibt es überhaupt keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat.
Mehr Beispiele zur gesetzlichen Erbfolge finden sich anschaulich erklärt auf LAWGO.
Fazit
Ohne Testament greift in der Schweiz automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt, welcher Ehepartner, welche Kinder oder andere Angehörige erbberechtigt sind – und in welchen Anteilen.
Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Testament zu befassen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend verteilt wird. Wie Pflichtteile zu beachten sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, erklärt LAWGO verständlich und praxisnah.
„Nach dem Tod eines Angehörigen wusste ich nicht, wie das Erbe verteilt wird. Über LAWGO habe ich erfahren, dass die gesetzliche Erbfolge automatisch greift – und wie ich meine Rechte wahren kann.“