Arbeitsrecht in der Schweiz: Was darf der Chef – und was nicht?

A. SchmidUncategorizedArbeitsrecht6 months ago113 Views

Darf der Chef Überstunden einfach anordnen? Kann er eine WhatsApp-Nachricht als Kündigung schicken? Und was ist mit Pausen und privaten Telefonaten am Arbeitsplatz? In der Schweiz gibt es klare Regeln im Arbeitsrecht – doch viele kennen sie nicht. Dieser Beitrag schafft Klarheit darüber, was Arbeitgeber dürfen und wo die Grenze liegt.

Was der Chef darf:

1. Anweisung erteilen – im Rahmen der Tätigkeit
Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht (Art. 321d OR). Er darf bestimmen, was, wann und wie gearbeitet wird – solange es im Rahmen des Arbeitsvertrags und der Zumutbarkeit bleibt.

2. Überstunden verlangen – unter Bedingungen
Überstunden sind erlaubt, wenn sie notwendig sind und dem Arbeitnehmer zumutbar (Art. 321c OR). Der Arbeitgeber muss:

  • einen Ausgleich in Form von Freizeit oder Lohn (mit 25 % Zuschlag) gewähren
  • Rücksicht auf Gesundheit und Familie nehmen

3. Arbeitszeiten festlegen
Er kann den Arbeitsplan definieren – jedoch nur unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (max. 45 oder 50 Stunden pro Woche, je nach Branche) und Ruhezeiten (mind. 11 Stunden pro Tag).

4. Kündigung – auch ohne Grund, aber nicht willkürlich
In der Schweiz ist eine ordentliche Kündigung ohne Grund zulässig, solange sie:

  • nicht missbräuchlich ist (z. B. wegen Religion, Herkunft, Schwangerschaft etc.)
  • schriftlich erfolgt (formlos gültig, aber schriftlich empfohlen)

Was der Chef nicht darf:

  • Private Kommunikation total verbieten: Ein totales Verbot der privaten Nutzung von Handy oder Internet ist nur mit klarer Regelung im Arbeitsvertrag oder Betriebsreglement zulässig. Eine kurze Nutzung ist meist erlaubt, solange kein Missbrauch vorliegt.
  • Krankenkontrolle ohne Grund: Der Chef darf nicht einfach zum Arzt schicken oder Gesundheitsdaten verlangen. Er darf jedoch bei längerer Abwesenheit ein ärztliches Attest fordern.
  • Kündigung während geschützter Zeit: Kündigungen sind unzulässig
    • während Krankheit oder Unfall (je nach Dienstjahr: bis zu 180 Tage)
    • während Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt
  • Lohn kürzen ohne Zustimmung: Eine einseitige Lohnkürzung ist nicht erlaubt. Vertragsänderungen brauchen die Zustimmung des Arbeitnehmers (auch stillschweigend bei Weiterarbeit möglich – sog. Änderungskündigung).

Bonus: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

  • Anspruch auf geregelte Pausen (z. B. ab 5,5h Arbeit = 15 Min. Pause)
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (mind. nach Skalen wie Zürcher Skala)
  • Anspruch auf Ferien (mind. 4 Wochen pro Jahr)
  • Schutz vor Diskriminierung und Mobbing

Fazit

Das Arbeitsrecht in der Schweiz basiert auf einem Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten. Der Chef hat Weisungsrecht – aber kein Willkürrecht. Wer seine Rechte kennt, kann souverän und sachlich auf unfaire Situationen reagieren. Eine frühzeitige Klärung im Dialog oder mit juristischer Unterstützung kann helfen, Konflikte zu vermeiden oder zu lösen.

Wer seine Rechte kennt, spart Nerven – und oft auch viel Geld. Nutze die digitale Unterstützung von LAWGO und lass dich rechtzeitig beraten.

„Durch die vielen Überstunden wurde mir klar, dass ich meine arbeitsrechtlichen Ansprüche prüfen lassen muss. Mit LAWGO.online konnte ich mein Anliegen direkt schildern und erhielt eine klare rechtliche Einschätzung – einfach, transparent und ohne lange Wartezeiten.“

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