Wer die Schweiz dauerhaft verlässt, steht oft vor der Frage: Kann ich mir meine Pensionskasse auszahlen lassen? Die Antwort hängt stark davon ab, wohin die Auswanderung erfolgt.
Grundsätzliches zur Pensionskasse
Die Pensionskasse (2. Säule) besteht aus zwei Teilen:
- dem obligatorischen Teil, der für die Altersvorsorge gesetzlich vorgeschrieben ist,
- und dem überobligatorischen Teil, der darüber hinaus angespart wurde.
Ob und wie diese Gelder ausbezahlt werden, ist bei einer Auswanderung unterschiedlich geregelt.
Auswanderung in ein EU- oder EFTA-Land
Wer in ein EU- oder EFTA-Land zieht, kann sich in der Regel nur den überobligatorischen Teil der Pensionskasse auszahlen lassen. Der obligatorische Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice in der Schweiz und wird später wie eine Altersrente ausbezahlt.
Auswanderung in ein Drittland
Bei einem Umzug in ein Land ausserhalb der EU und EFTA kann in den meisten Fällen die gesamte Pensionskasse ausbezahlt werden – also sowohl der obligatorische als auch der überobligatorische Teil.
Steuerliche Aspekte
Die Auszahlung der Pensionskasse ist steuerpflichtig. Die Steuer fällt in der Schweiz an, oft aber zu einem reduzierten Quellensteuersatz. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzland können weitere Regelungen gelten.
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Fazit
Eine Auszahlung der Pensionskasse bei Auswanderung ist möglich – aber die Bedingungen unterscheiden sich je nach Zielland. Während bei einem Umzug in ein EU-/EFTA-Land nur der überobligatorische Teil bezogen werden kann, ist bei einer Auswanderung in ein Drittland meist die gesamte Auszahlung erlaubt.
Da die Folgen für die Altersvorsorge und die Steuern erheblich sind, lohnt sich eine individuelle Prüfung. Auf LAWGO.online erhalten Auswanderer eine schnelle und verständliche Einschätzung in mehreren Sprachen.
„Vor meiner Auswanderung nach Kanada wusste ich nicht, ob ich meine Pensionskasse beziehen kann. Über LAWGO.online habe ich die klare Bestätigung erhalten – inklusive Hinweise zu den steuerlichen Folgen.“