Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass jemand dauerhaft arbeitsunfähig wird. Viele Betroffene fragen sich dann: Ab wann habe ich Anspruch auf eine IV-Rente?
Grundsätzliche Voraussetzungen
Damit eine IV-Rente zugesprochen wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss über längere Zeit bestehen.
- Invaliditätsgrad: Die IV berechnet, wie stark die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Ab einem gewissen Grad besteht Anspruch auf eine Rente.
- Eingliederungsmassnahmen: Bevor eine Rente zugesprochen wird, prüft die IV, ob berufliche Massnahmen (z. B. Umschulung, Arbeitsvermittlung) möglich sind.
Wer unsicher ist, wie diese Kriterien angewendet werden, findet hilfreiche Erklärungen auf LAWGO.online.
Höhe der Rente
Die Höhe der IV-Rente hängt vom festgestellten Invaliditätsgrad ab. Es gibt Viertels-, halbe, Dreiviertels- oder ganze Renten. Die konkrete Berechnung basiert auf dem bisherigen Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre.
Detaillierte Informationen dazu sind ebenfalls auf LAWGO.online abrufbar.
Anspruchsalter und Beginn
Eine IV-Rente wird nicht erst im Pensionsalter ausgerichtet, sondern bereits dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch beginnt in der Regel nach einer bestimmten Wartezeit. Entscheidend ist, ab wann die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.
Betroffene können auf LAWGO.online prüfen, ab welchem Zeitpunkt in ihrem konkreten Fall eine Rente möglich ist.
Fazit
Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung langfristig zu einer erheblichen Erwerbseinschränkung führt und Eingliederungsmassnahmen nicht ausreichen.
Da jeder Fall individuell ist, empfiehlt sich eine genaue Prüfung. Auf LAWGO.online erhalten Betroffene eine schnelle und mehrsprachige Einschätzung, ob und ab wann ein Rentenanspruch besteht.
„Nach einem Unfall wusste ich nicht, ob ich Anspruch auf eine IV-Rente habe. Über LAWGO.online habe ich verstanden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen – und ab wann ich tatsächlich Leistungen erhalte.“