Hochzeit in der Schweiz: Wer trägt nach der Heirat welchen Namen?
Beibehaltung des eigenen Namens
Seit einigen Jahren behalten beide Ehepartner grundsätzlich ihren bisherigen Familiennamen. Das bedeutet: Jeder kann den eigenen Namen weiterführen – unabhängig vom Partner.
Gemeinsamer Familienname
Paare können sich bei der Heirat auch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Zur Wahl stehen in der Regel der Name der Braut oder des Bräutigams. Dieser gemeinsame Familienname gilt dann für beide.
Auswirkungen auf Kinder
Die Wahl des Familiennamens betrifft auch die gemeinsamen Kinder:
Tragen beide Partner ihren eigenen Namen, muss bei der Eheschliessung festgelegt werden, welchen Familiennamen die Kinder erhalten.
Haben die Ehepartner einen gemeinsamen Namen gewählt, tragen auch die Kinder diesen Namen.
Mehr Informationen zu den praktischen Möglichkeiten sind auf LAWGO nachzulesen.
Nachträgliche Namensänderung
Auch nach der Hochzeit ist es in gewissen Fällen möglich, den Namen zu ändern. Ein solcher Schritt ist jedoch mit einem zusätzlichen Antrag verbunden und muss offiziell bewilligt werden. Hilfreiche Hinweise dazu stellt LAWGO online zur Verfügung.
Fazit
Nach einer Hochzeit in der Schweiz können die Ehepartner entweder beide ihren bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Die Entscheidung wirkt sich auch auf die Kinder aus und sollte gut überlegt sein.
Wer unsicher ist, welche Variante im eigenen Fall sinnvoll ist, findet auf LAWGO praktische Informationen, mehrsprachige Erklärungen und Unterstützung bei Fragen zur Namenswahl.
„Vor unserer Hochzeit wussten wir nicht, ob wir beide unseren Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen führen können. Über LAWGO fanden wir die passenden Informationen – einfach und verständlich.“